Maximilianstraße

Pankow

Die Straße wurde um das Jahr 1877 nach dem Kaiser des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation Maximilian I. (1459 – 1519) benannt, unter dessen Herrschaft Jüdinnen und Juden rechtlich verfolgt und vertrieben wurden.

Der gebürtige Erzherzog Maximilian von Österreich, genannt “der letzte Ritter”, aus dem Geschlecht der Habsburger wurde 1486 römisch-deutscher König und 1508 als römisch-deutscher Kaiser gekrönt.

Seine gesamte Amtszeit ist durchzogen von antisemitischen Handlungen und der Bereicherung an der Verfolgung von Jüdinnen und Juden mit dem Ziel die Staatskassen zu füllen. Diese Bereicherung verlief auf zweierlei Arten. Einerseits erließ und gebrauchte Maximilian I. antisemitische Gesetze und Steuerregelungen, wie die “Judensteuer” oder der “Dritte Pfennig“, also die Abgabe eines Drittels des Vermögens von Jüdinnen und Juden anlässlich des Regierungsantritts eines Königs.

Andererseits bereicherte sich Maximilian durch Zugeständnisse an die antisemitische Mehrheit. In zahlreichen Fällen traten Stadtverwaltungen und Stände an ihn heran und forderten Gesetze zur Ausweisung von jüdischen Personen, da sie sich davon bessere Geschäfte erwarteten. Im Mittelalter durften nur Jüdinnen und Juden Geld verleihen, wodurch eine antijüdische, auf Neid basierende, Haltung in der nicht-jüdischen Gesamtbevölkerung wuchs. Die Gesetze zur Vertreitung oder Diskriminierung von jüdischen Menschen ließ sich Maximilian dann von den Ständen bezahlen.

Vertreibung

Beispielhaft können diese Prozesse an der Vertreibung von Jüdinnen und Juden aus österreichischen Gebieten sowie einigen süddeutschen Städten nachvollzogen werden. Durch ein von Maximilian erlassenes Steuerpatent am 7. September 1495 kam es zu einer weiterführenden rechtlichen Diskriminierung von Jüdinnen und Juden. Die erhöhten Abgaben hatten aber nicht nur Diskriminierung zum Ziel, sondern sollten auch die Vertreibung von Jüdinnen und Juden aus der Steiermark (heutiges Österreicht) finanzieren. Am 18. März 1496 erließ Maximilian dann ein offizielles Vertreibung-Dekret, wonach jüdische Personen die Steiermark, die Wiener Neustadt und Neunkirchen bis zum 6. Januar 1497 “für alle Zeiten” verlassen sollten. Als Begründung der Ausweisungen wurden Hostienschändung und Ritualmord angegeben.

Nach der “Übersiedelung” in neue Regionen in Österreich, mussten die vertriebenen Jüdinnen und Juden Schutzgelder an Maximilian zahlen. Die neuen Städte Güns, Marchegg und Eisenstadt, in denen die Jüdinnen und Juden angesiedelt wurden, wandten sich daraufhin an Maximilian und ersuchten 1499 und 1508 die erneute Ausweisung. König Maximilian I. verbot daraufhin allen jüdischen Kaufleuten in den drei Städten die Vergabe von Personal- und Realkrediten. Darüber hinaus verbot er die Niederlassung von Jüdinnen und Juden außerhalb dieser drei Städte. Zahlreiche jüdische Kaufleute konnten also nicht in andere Regionen gehen und waren zusätzlich berufsunfähig gemacht.

Auch in einigen süddeutschen Städten wie Ulm, Nürnberg oder Reutlingen forderten die Stände die Vertreibung von Jüdinnen und Juden. Der Kaiser genehmigte die Ausweisung und ließ sich für das neue Gesetz von den Ständen bezahlen. Beispielsweise gestand er der Stadt Reutlingen 1516 in dem privilegium de non tolerandis Judeis das Recht zu, keine Jüdinnen und Juden aufnehmen zu müssen. Hier war die Begründung nur den “mercklichen schaden und verderben”, den die Jüdinnen und Juden der Stadt angeblich durch ihre Anwesenheit zufügten, zu vermeiden

Literatur

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