Rechtliche Grundlage der Straßenumbenennung

Rechtliche Grundlage der Straßenumbenennung

Die Benennung und Umbenennung von Straßen ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgelegt. In den Ausführungsvorschriften zu §5 finden sich Informationen zur Auswahl der Straßennamen. In diesen Ausführungsvorschriften ist auch festgelegt wann Straßen umbenannt werden sollen, nämlich zur Beseitigung von Straßennamen mit Bezug auf:

  • den Kolonialismus, sofern die Straßen nach Wegbereitern und Verfechtern von Kolonialismus, Sklaverei und rassistisch-imperialistischen Ideologien oder nach in diesem Zusammenhang stehen- den Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen, Begriffen oder ähnlichem benannt wurden.

  • die Zeit vor 1933, wenn diese nach heutigem Demokratieverständnis negativ belastet sind und die Beibehaltung nachhaltig dem Ansehen Berlins schaden würde.

  • die Zeit von 1933 bis 1945, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft oder aus politischen Gründen nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder ähnlichem benannt wurden.

  • die Zeit von 1945 bis 1989, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der stalinistischen Gewaltherrschaft, des DDR-Regimes und anderer kommunistischer Unrechtsregime oder aus politischen Gründen nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder ähnlichem benannt wurden.

Von den Straßen, die nach Personen benannt sind, ehren mehr als 90% Männer. In den Ausführungen heißt es, dass Frauen verstärkt Berücksichtigung finden sollen. Allerdings gelte dies nicht “wenn ein gesamtstädtisches Interesse beziehungsweise Hauptstadtbelange an der Benennung nach einer männlichen Person bestehen”.

Neben diesem Gesetz, das für ganz Berlin gilt, hat jeder Bezirk noch eigene Regelungen. Im Endeffekt entscheidet jeder Bezirk über die Straßennamen.

Sonderregelung der Bezirke

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1

In Reinickendorf gibt es einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der besagt, dass bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen bevorzugt werden sollen bis eine Parität hergestellt ist. Allerdings wurden wiederholt Straßen nicht nach Frauen benannt.

2

In Pankow gibt es einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der besagt, dass bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen bevorzugt werden sollen bis eine Parität hergestellt ist. Allerdings wurden wiederholt Straßen nach Männern benannt.

3

In Spandau gibt es einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der besagt, dass bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen bevorzugt werden sollen bis eine Parität hergestellt ist.

4

In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es seit 2001 einen Beschluss Straßen und Plätze nach “Frauen und Personen zu benennen, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus standen, die durch Zivilcourage gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in der jüngeren Vergangenheit in Erscheinung getreten sind oder die Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt geworden sind”.

5

In Mitte wurde in Bezirksamtsbeschlüssen von 2002 und 2004 entschieden bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen zu bevorzugen. Für die Auswahl der Straßennamen ist die vom BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur gebildete Arbeitsgruppe Geschichte zuständig. Um auf die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, sollte die Person einen örtlichen Zusammenhang aufweisen.

6

In Friedrichshain-Kreuzberg gibt es seit 2005 einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der besagt, dass bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen gewählt werden sollen bis eine Parität hergestellt ist.

7

In Marzahn-Hellersdorf gibt es einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der besagt, dass bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen gewählt werden sollen bis eine Parität hergestellt ist.

8

In Steglitz-Zehlendorf sollen nach einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aus dem Jahr 2011 bevorzugt Frauen auf die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Momentan sind von 40 Personen auf der Liste 11 Frauen. (Stand 2014)

9

In Tempelhof-Schöneberg sollen auf einen Beschluss der Bezirksverordneten Straßen, Gebäude und andere öffentliche Einrichtungen künftig bevorzugt nach Frauen benannt werden.

10

In Neukölln gibt es einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung der besagt, dass bei Neu- und Umbenennungen Namen von Frauen bevorzugt werden sollen bis eine Parität hergestellt ist – das sei aber kein Muss.